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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Der Sponsor wird den Erfolg einer Sponsoring-Zusammenarbeit vor allem an den Verkaufszahlen und nur sekundär an der Medienresonanz messen. Je häufiger der Sponsor in den Medien als Partner des Vereins und damit in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, umso höher ist der kommunikative Wert der Sponsoringkooperation für den Sponsor. Es ist daher eine wichtige Aufgabe des Sportvereins, die Zusammenarbeit durch vereinsinterne und externe Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aufzuwerten. Die Bekanntgabe der Sponsoringkooperation im Rahmen einer Pressemitteilung, einer Pressekonferenz oder eines PR-Events ist ein wichtiger Bestandteil der Sponsoring-PR des Sportvereins.

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Werbemassnahmen

Dem Akquisitionsschreiben des Veranstalters muss detailliertes Informationsmaterial über die Sportveranstaltung: Zuschauerzahlen, andere Sponsoren, Medienberichterstattung, werbliche Nutzung und sonstige Nutzungsmöglichkeiten für den Sponsor enthalten sein. Es dürfen keine falschen Angaben gemacht werden.

Gerade das Aufführen von Werbemaßnahmen, ohne deren Bedeutung zu kennen, führt zu Schadensersatzansprüchen.

Nachfolgend stellen wir verschiedene Werbemaßnahmen dar.

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Belegexemplar Vereinbarung

Ob der Veranstalter vertraglich verpflichtet ist, seinen Sponsoren als Beleg der von ihm umgesetzten Werbe- und sonstigen kommunikativen Maßnahmen (z.B. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) eine Dokumentationsmappe zur Verfügung stellen, richtet sich nach dem entsprechenden Vertrag. Dieser Dokumentation sind oftmals Belegexemplare aller vom Sportverein erstellen Drucksachen beizufügen, in denen der Sponsor dargestellt wurde (z.B. Logoeinbindung oder Namensnennung). Hierzu gehören z. B.:

  • Briefpapier
  • Flyer/Handzettel
  • Eintrittskarten
  • Parkscheine
  • Programmheft
  • Plakate
  • etc.

Auf welchen Prints die Logos zu drucken sind, ist vertraglich abzuklären.

Clippings

Bei Vorlage entsprechender Presseausschnitte kann der Veranstalter eine Aussage über die Qualität der Medienarbeit bzw. der Medienpräsenz in den Printmedien machen. Bei dem Abschluss des Vertrages ist besonders Wert auf Art und Umfang der zu erfolgenden Dokumentation zu legen.

Die Dokumentation sollte folgende Positionen enthalten:

  • Original-Artikel/Clippings
  • Informationen zur Erscheinungsform, Publikationsname, Medienart, Verlag, Bundesland, Seiten-Platzierung, Auflagenhöhe etc.

Die gesammelten Original-Zeitungsberichte, in denen über das Sponsoringprojekt berichtet wurde, bezeichnet man als Clippings. Ausschnittdienste haben sich auf die Anlieferung von Presseausschnitten nach vorherdefinierten, individuellen Stichwörtern spezialisiert.

Ob der jeweilige Sportveranstalter seinen Sponsoren am Ende des Sponsoringprojektes eine Dokumentation der erreichten Medienresonanz aushändigen muss, muss detailliert vertraglich vereinbart werden.

Startnummerwerbung

Bei der Startnummerwerbung wird eine Werbefläche im Bereich der Startnummer mit dem Logo oder dem Namen eines werbetreibenden Unternehmens gekennzeichnet. Hinsichtlich der Größe und Anordnung der Werbeflächen sind die Werberichtlinien der jeweiligen nationalen und ggf. internationalen Verbände zu beachten.

Hallendurchsage

Die Nennung eines Sponsors im Form von Hallendurchsagen ist eine der Werbeleistungen. Hallendurchsagen müssen nach Art, Umfang, Wiederholungen und Zeitpunkt definiert werden, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Zudem müssen die Kosten für Erstellung und den Hallensprecher zuvor abgeklärt werden.

Flyer

Der Flyer (Handzettel) wird im Sport sehr häufig zur Bewerbung von Events/Veranstaltungen eingesetzt, oftmals ohne ausreichende vertragliche Grundlage. In den Verträgen der Rechtsanwälte Eulberg u. Ott-Eulberg wird genau geregelt, wann und an wen in welcher Stückzahl die Flyer verteilt werden und wie der Nachweis zu erbringen ist.

Werbemassnahme Banden

Im Vertrag werden folgende Positionen definiert:

  • die von dem Sponsor belegbare Werbefläche
  • Qualität der belegbaren Banden
  • Sind die Banden im Blickfeld der Zuschauer vor Ort?
  • Befinden sich die Banden unmittelbar neben der Spielfeld-/Wettkampffläche in der „1.Reihe“ oder sind sie dahinter („2. Reihe“) platziert?
  • Sind die Banden im Schwenkbereich der Fernsehkameras? (Zusicherung ja/nein)
  • Wie häufig sind bestimmte Banden bei Fernsehübertragungen im Fernsehbild zu sehen? (Zusicherung ja/nein)
  • Format der Werbebanden
  • Preis pro belegbare Bande
  • alle weiteren Sponsoren, die Werbebanden belegt haben

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