Der Flyer (Handzettel) wird im Sport sehr häufig zur Bewerbung von Events/Veranstaltungen eingesetzt, oftmals ohne ausreichende vertragliche Grundlage. In den Verträgen der Rechtsanwälte Eulberg u. Ott-Eulberg wird genau geregelt, wann und an wen in welcher Stückzahl die Flyer verteilt werden und wie der Nachweis zu erbringen ist.