Sportrecht-Themen: V

Verkehrssicherungspflicht des Betreibens einer Endurostrecke

Wer ein Trainingsgelände für den Enduro-Sport freigibt, ist dafür verantwortlich, dass keine überraschenden und ungewöhnlichen Gefahrenquellen auftreten.

Atypisch sind Gefahren, mit denen im Hinblick auf das Erscheinungsbild und den angekündigten Schwierigkeitsgrad der Endurostrecke auch ein verantwortungsbewusster Endurofahrer nicht rechnet, da nicht endurostreckenkonform.

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Vorstand, Insolvenzrecht, MoMiG

Strafbarkeitsrisiko besteht auch für den Vereinsvorstand

Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) vom 23.10.2008 wurde der neue § 15 a in die Insolvenzordnung eingefügt. Er regelt die Insolvenzantragspflicht für alle juristischen Personen – also auch Vereine – und verschärft damit die Pflichten und das Strafbarkeitsrisiko für den Vereinsvorstand.

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Umsatzsteuer und Verein

Wenn in den Bereichen

  • Vermögensverwaltung
  • Steuerschädliche Geschäftsbetriebe
  • Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Umsätze, d. h. Einnahmen, erzielt werden, müssen Vereine gemäß § 22 UStG und § 63 UStDV Aufzeichnungen führen.

Vertrag (Sponsoring)

Der gegenseitige Leistungsaustausch ist ein Wesensmerkmal beim Sponsoring. Der Leistung des Sponsors steht eine Gegenleistung des Gesponserten (z. B. Sportvereins) gegenüber. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. In Sponsoringverträgen findet man daher häufig Formulierungen, wie „als Gegenleistung für die Leistung des Sponsors verpflichtet sich der Sportverein dazu….“, die den synallagmatischen (griech. = gegenseitig) Charakter von Sponsoringexplizit hervorheben.
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