Belegexemplar Vereinbarung

Ob der Veranstalter vertraglich verpflichtet ist, seinen Sponsoren als Beleg der von ihm umgesetzten Werbe- und sonstigen kommunikativen Maßnahmen (z.B. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) eine Dokumentationsmappe zur Verfügung stellen, richtet sich nach dem entsprechenden Vertrag. Dieser Dokumentation sind oftmals Belegexemplare aller vom Sportverein erstellen Drucksachen beizufügen, in denen der Sponsor dargestellt wurde (z.B. Logoeinbindung oder Namensnennung). Hierzu gehören z. B.:

  • Briefpapier
  • Flyer/Handzettel
  • Eintrittskarten
  • Parkscheine
  • Programmheft
  • Plakate
  • etc.

Auf welchen Prints die Logos zu drucken sind, ist vertraglich abzuklären.