Schlagwort-Archiv: Verträge

Clippings

Bei Vorlage entsprechender Presseausschnitte kann der Veranstalter eine Aussage über die Qualität der Medienarbeit bzw. der Medienpräsenz in den Printmedien machen. Bei dem Abschluss des Vertrages ist besonders Wert auf Art und Umfang der zu erfolgenden Dokumentation zu legen.

Die Dokumentation sollte folgende Positionen enthalten:

  • Original-Artikel/Clippings
  • Informationen zur Erscheinungsform, Publikationsname, Medienart, Verlag, Bundesland, Seiten-Platzierung, Auflagenhöhe etc.

Die gesammelten Original-Zeitungsberichte, in denen über das Sponsoringprojekt berichtet wurde, bezeichnet man als Clippings. Ausschnittdienste haben sich auf die Anlieferung von Presseausschnitten nach vorherdefinierten, individuellen Stichwörtern spezialisiert.

Ob der jeweilige Sportveranstalter seinen Sponsoren am Ende des Sponsoringprojektes eine Dokumentation der erreichten Medienresonanz aushändigen muss, muss detailliert vertraglich vereinbart werden.

Ausrüstervertrag

Der Ausrüstungsvertrag ist ein Vertrag, nach welchem sich der Sportler verpflichtet, anlässlich seiner sportlichen Betätigung für bestimmte Produkte zu werben. Die vertragliche Hauptpflicht des Vertragsspielers besteht in der Benutzung der vom Ausrüster produzierten Sportgeräte.

Dabei hat der Vertragsspieler dafür Sorge zu tragen, dass diese Geräte werbewirksam unter Hinweis auf den Hersteller eingesetzt werden.

Vertrag (Sponsoring)

Der gegenseitige Leistungsaustausch ist ein Wesensmerkmal beim Sponsoring. Der Leistung des Sponsors steht eine Gegenleistung des Gesponserten (z. B. Sportvereins) gegenüber. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. In Sponsoringverträgen findet man daher häufig Formulierungen, wie „als Gegenleistung für die Leistung des Sponsors verpflichtet sich der Sportverein dazu….“, die den synallagmatischen (griech. = gegenseitig) Charakter von Sponsoringexplizit hervorheben.
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Nutzungsrechte

Die Vergabe von Nutzungsrechten an den Sponsor durch den Gesponserten ist ein wesentliches Merkmal von Sponsoringverträgen.

Die folgenden Nutzungsrechte kann ein Sponsor u. a. vergeben:

  • Werberechte
  • Ausrüsterrechte
  • Servicerechte
  • Teilnahmerechte
  • Lizenzrechte
  • Verkaufsrechte
  • Bewirtungsrechte

Sportlermanagementvertrag

Der Managervertrag zwischen einem Sportler und einem Sportlermanager kann einen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter darstellen (§§ 662 ff., 675 BGB). Bei der Beurteilung des Rechtscharakters des Vertrages sind die konkreten Ausgestaltung des Managervertrages zu berücksichtigen.

Inhaltlich kann

  • die Betreuungstätigkeit
  • die Koordination von Training
  • die Wettkampfplanung
  • die Vermarktungstätigkeit

enthalten.
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