Die Vergabe von Nutzungsrechten an den Sponsor durch den Gesponserten ist ein wesentliches Merkmal von Sponsoringverträgen.
Die folgenden Nutzungsrechte kann ein Sponsor u. a. vergeben:
- Werberechte
- Ausrüsterrechte
- Servicerechte
- Teilnahmerechte
- Lizenzrechte
- Verkaufsrechte
- Bewirtungsrechte