Schlagwort-Archiv: Fußball

Sportverletzung, Fußball

OLG Hamm vom 4. 7. 2005 – 34 U 81/05

  1. Sportler nehmen grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind.
  2. Bei geringfügigen Regelverletzungen scheidet eine Haftung regelmäßig aus. Eine Haftung auf Schadenersatz tritt erst dann ein, wenn die sportlich gebotene Härte so missachtet wird, dass die Grenze zur Unfairness überschritten ist.

Zum Sachverhalt:

Die Kl. begehrt aus gem. §§ 116ff. SGB X übergegangenem Anspruch Schadensersatz wegen Verletzungen, die ihr Kassenmitglied H bei einem Fußballspiel am 9. 3. 2003 erlitten hat. In der 21. Spielminute stürmte der Zeuge H in Richtung des Tors des Vereins C. Der Bekl. (Spieler des Vereins C) grätschte in seinen Lauf, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob er dabei auch den Ball berührte. Der Zeuge H stürzte, der Bekl. erhielt die rote Karte und wurde des Spielfelds verwiesen. Durch den Vorfall erlitt der Zeuge H eine Sprunggelenksfraktur Typ Weber B + C und eine Fibulafraktur links. Diese wurde notfallmäßig im T-Hospital erstversorgt, anschließend in einer Universitätsklinik vom 9. bis 15. 3. 2003 behandelt. Danach fand eine ambulante Behandlung statt, der Zeuge H erhielt zu Rehabilitationszwecken Massagen und Krankengymnastik. Die Kl. erbrachte Aufwendungen in Höhe von 6232 Euro.

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Fußball: Haftung, Verletzung des Torwarts, Übergang der Schadensersatzansprüche auf die Krankenkasse

Ist wegen des schnellen und zeitlich sehr nahe beieinander liegenden Ablaufs der Bewegung beider Spieler eine sichere Überzeugung des Gerichts, ob der Ball vom Verletzter noch zu erreichen war, nicht möglich, so muss die Klage mangels Beweises abgewiesen werden.

Landgericht Koblenz, Urteil vom 25.05.2000, AZ: 9 O 347/99
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Fußball: Haftung, Schwere der Verletzung

Führt ein Tritt eines Fußballspielers zu einer Sprengung des Fußgelenks sowie zu einem Bruch des Wadenbeines und einem Riss sämtlicher Bänder des Fußes, so ergibt sich hieraus noch nicht der Anscheinsbeweis für eine erhebliche fahrlässige Regelverletzung und schuldhaftes Verhalten, es muss nach den allgemeinen Beweisregeln der Geschehensablauf als solcher als bewiesen gelten.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.2000, AZ: 8 U 116/00

Haftung, Sportverletzung, Fußball

1. Sportler nehmen grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind.

2. Bei geringfügigen Regelverletzungen scheidet eine Haftung regelmäßig aus. Eine Haftung auf Schadenersatz tritt erst dann ein, wenn die sportlich gebotene Härte so missachtet wird, dass die Grenze zur Unfairness überschritten ist.

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Arbeitsgericht, Freizeitbeschäftigung, Fußballturnier

Die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg, Ludwigstrasse 22, 86152 Augsburg, berät Vereine, wie Anstellungsverhältnisse mit Trainern und Spielern zu gestalten sind, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Im Rahmen einer Klage auf Vergütung und Abrechnung streiten die Parteien, Trainer und Verein, vorab über die Zulässigkeit des vom Kl. beschrittenen Rechtswegs (Arbeitsgericht).

Der bekl. Verein unterhält eine 1. Fußballmannschaft. Der Kl., der hauptberuflich einer anderweitigen Beschäftigung nachgeht, war als Spielertrainer bei dem beklagten Verein tätig.

Der Kl. zog sich bei einem Fußballspiel eine Verletzung der Kreuzbänder zu, weshalb er nachfolgend nicht mehr Fußball spielen konnte.
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