Sportrecht-Themen: F

Fußball: Haftung, Verletzung des Torwarts, Übergang der Schadensersatzansprüche auf die Krankenkasse

Ist wegen des schnellen und zeitlich sehr nahe beieinander liegenden Ablaufs der Bewegung beider Spieler eine sichere Überzeugung des Gerichts, ob der Ball vom Verletzter noch zu erreichen war, nicht möglich, so muss die Klage mangels Beweises abgewiesen werden.

Landgericht Koblenz, Urteil vom 25.05.2000, AZ: 9 O 347/99
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Fußball: Haftung, Schwere der Verletzung

Führt ein Tritt eines Fußballspielers zu einer Sprengung des Fußgelenks sowie zu einem Bruch des Wadenbeines und einem Riss sämtlicher Bänder des Fußes, so ergibt sich hieraus noch nicht der Anscheinsbeweis für eine erhebliche fahrlässige Regelverletzung und schuldhaftes Verhalten, es muss nach den allgemeinen Beweisregeln der Geschehensablauf als solcher als bewiesen gelten.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.2000, AZ: 8 U 116/00

Flyer

Der Flyer (Handzettel) wird im Sport sehr häufig zur Bewerbung von Events/Veranstaltungen eingesetzt, oftmals ohne ausreichende vertragliche Grundlage. In den Verträgen der Rechtsanwälte Eulberg u. Ott-Eulberg wird genau geregelt, wann und an wen in welcher Stückzahl die Flyer verteilt werden und wie der Nachweis zu erbringen ist.

Fördergesellschaft/Förderverein

Eine Fördergesellschaft wird als Kapitalgesellschaft von einem Sportverein gegründet, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Sportvereins Risiken für den Verein mit sich bringt. Die Gründung einer Fördergesellschaft wird vor allem dann interessant, wenn die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (u.a. aus den Sponsoringaktivitäten eines Vereins) über die Zweckbetriebsgrenze von Euro 30.678,– steigen und somit steuerpflichtig sind.
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Arbeitsgericht, Freizeitbeschäftigung, Fußballturnier

Die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg, Ludwigstrasse 22, 86152 Augsburg, berät Vereine, wie Anstellungsverhältnisse mit Trainern und Spielern zu gestalten sind, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Im Rahmen einer Klage auf Vergütung und Abrechnung streiten die Parteien, Trainer und Verein, vorab über die Zulässigkeit des vom Kl. beschrittenen Rechtswegs (Arbeitsgericht).

Der bekl. Verein unterhält eine 1. Fußballmannschaft. Der Kl., der hauptberuflich einer anderweitigen Beschäftigung nachgeht, war als Spielertrainer bei dem beklagten Verein tätig.

Der Kl. zog sich bei einem Fußballspiel eine Verletzung der Kreuzbänder zu, weshalb er nachfolgend nicht mehr Fußball spielen konnte.
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