Fördergesellschaft/Förderverein

Eine Fördergesellschaft wird als Kapitalgesellschaft von einem Sportverein gegründet, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Sportvereins Risiken für den Verein mit sich bringt. Die Gründung einer Fördergesellschaft wird vor allem dann interessant, wenn die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (u.a. aus den Sponsoringaktivitäten eines Vereins) über die Zweckbetriebsgrenze von Euro 30.678,– steigen und somit steuerpflichtig sind.

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird von dem Sportverein auf die Fördergesellschaft übertragen. Der Verein behält dabei als Gesellschafter der Fördergesellschaft direkt die Kontrolle über die Geschäftsführung. Die Beteiligung an der Gesellschaft ist Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO) und damit steuerbegünstigt. Dies gilt dann nicht, wenn mit ihr tatsächlich ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Fördergesellschaft ausgeübt wird, oder ein Fall der Betriebsaufspaltung vorliegt.
Statt einer Gesellschaft kann auch ein Förderverein gegründet werden.