Fußball: Haftung, Schwere der Verletzung

Führt ein Tritt eines Fußballspielers zu einer Sprengung des Fußgelenks sowie zu einem Bruch des Wadenbeines und einem Riss sämtlicher Bänder des Fußes, so ergibt sich hieraus noch nicht der Anscheinsbeweis für eine erhebliche fahrlässige Regelverletzung und schuldhaftes Verhalten, es muss nach den allgemeinen Beweisregeln der Geschehensablauf als solcher als bewiesen gelten.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.2000, AZ: 8 U 116/00