Konkurrenzausschlussklausel

Die Konkurrenzausschlussklausel muss zeitlich, örtlich und themenbezogen definiert werden.

Eine Konkurrenzausschlussklausel als Bestandteil von Sponsoringverträgen ist mit Zurückhaltung zu betrachten. Nur durch entsprechende Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg sollte eine derartige Vereinbarung geschlossen werden.