Bei Sportveranstaltungen werden oftmals Bewirtungsrechte vergeben, ohne diese ausreichend abzuklären.
Catering sollte definiert werden als Lieferung/Versorgung mit Speisen und Getränken, inklusive der Gestellung der gesamten Ausrüstung. Das Preisniveau ist festzulegen.
Die Vergabe von Cateringrechten ist bei Sportveranstaltungen ein Vermarktungsbaustein.
In den Cateringvertrag sind aufzunehmen die Details, wie Anzahl der Zugangsberechtigten, Auswahlsystem, Lieferung von Theken, Schankanlagen, Tischen, Stühlen, Bänken, Lampen, Vorhängen, Gläsern, Geschirr, Besteck, Spülanlagen, Kühlwagen, Kühlschränke, Zelte und weiteren Kücheneinrichtungen, Zeitpunkt des Auf- und Abbaus, Übernahme der Gema-Gebühren, Toilettenanzahlberechnung.