Hierunter fallen alle wirtschaftlichen Betätigungen, die kein Zweckbetrieb sind, insbesondere:
- Veranstaltungen mit fremden „bezahlten Sportlern“
- Selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätte u. ä.
- Verkauf von Speisen und Getränken bei Sportveranstaltungen
- Gesellige Veranstaltungen
- Werbemaßnahmen, an denn der Veranstalter mitwirkt
(z. B.- Plakate, in Vereinszeitschriften,
- auf den Sportgeräten,
- in Programmen,
- durch Lautsprecherdurchsagen).