Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (sonstiges)

Hierunter fallen alle wirtschaftlichen Betätigungen, die kein Zweckbetrieb sind, insbesondere:

  • Veranstaltungen mit fremden „bezahlten Sportlern“
  • Selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätte u. ä.
  • Verkauf von Speisen und Getränken bei Sportveranstaltungen
  • Gesellige Veranstaltungen
  • Werbemaßnahmen, an denn der Veranstalter mitwirkt
    (z. B.

    • Plakate, in Vereinszeitschriften,
    • auf den Sportgeräten,
    • in Programmen,
    • durch Lautsprecherdurchsagen).