Umsatzsteuer und Verein

Wenn in den Bereichen

  • Vermögensverwaltung
  • Steuerschädliche Geschäftsbetriebe
  • Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Umsätze, d. h. Einnahmen, erzielt werden, müssen Vereine gemäß § 22 UStG und § 63 UStDV Aufzeichnungen führen.