Umsatzsteuer und Verein Wenn in den Bereichen Vermögensverwaltung Steuerschädliche Geschäftsbetriebe Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Umsätze, d. h. Einnahmen, erzielt werden, müssen Vereine gemäß § 22 UStG und § 63 UStDV Aufzeichnungen führen.