Wenn in den Bereichen
- Vermögensverwaltung
- Steuerschädliche Geschäftsbetriebe
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Umsätze, d. h. Einnahmen, erzielt werden, müssen Vereine gemäß § 22 UStG und § 63 UStDV Aufzeichnungen führen.
Wenn in den Bereichen
Umsätze, d. h. Einnahmen, erzielt werden, müssen Vereine gemäß § 22 UStG und § 63 UStDV Aufzeichnungen führen.