Sportrecht – Unsere Leistungen im Überblick
Wir übernehmen Mandate sowohl im Bereich des Profisports, als auch im Bereich des Amateursports. Innerhalb dieser Bereiche betreuen wir:
- Funktionäre,
- Sponsoren,
- Sportler,
- Sportveranstalter,
- Vereine,
- Verbände und
- Zuschauer.
Der Leistungsumfang unserer Kanzlei stellt sich wie folgt dar:
- Ansprüche von Sportlern gegenüber Sportlern,
- Ansprüche von Sportlern gegenüber Vereinen oder Veranstaltern,
- Beratung, Gestaltung, Verhandlung von Rechtsbeziehungen des Sportvereins zu Sportlern und Sponsoren oder anderen Vertragspartnern,
- Beratung, Gestaltung, Verhandlung von Rechtsbeziehungen zwischen den Sportlern, Vereinsmitgliedern und Trainern/ Übungsleitern zum Sportverein bzw. zu den Verbänden,
- Beratung der Vorstände bei drohender Insolvenz,
- Beratung der Vereine bei Großveranstaltungen, wie Risikomanagement,
- Beratung der Vereine bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
- Durchführung von Jahreshauptversammlungen,
- Durchsetzung von Ansprüchen des Sportvereins gegenüber Landes- und Dachverbänden bzw. Behörden,
- Genehmigungsverfahren von Sportstätten,
- Gründung ausgelagerter Gesellschaften,
- Gründung von Sportvereinen und der Ausgestaltung der Sportver-einssatzung,
- Lizenzvereinbarungen,
- Sponsorenverträgen,
- Sportlerverträgen (Abschluss, Kontrolle, Beendigung),
- Überprüfung von Jahresabschlüssen,
- Veranstalterverträgen,
- Versicherungen,
- Vereinswechseln von Sportlern,
- Verträgen mit Trainern bzw. Übungsleitern,
- Verträgen von Sportmanagern, Spielerbetreuern und Spielervermittlern,
- Werbeverträgen,
- Zuschauern gegenüber Vereinen oder Veranstaltern.