Hat ein Torwart keine Chance mehr, den Ball zu erreichen oder den Gegner daran zu hindern und trifft er bei einer Attacke dennoch das Bein des Gegners, stellt dies eine Regelwidrigkeit und schuldhaftes Verhalten dar.
Landgericht Freiburg, Urteil vom 08.08.2003, AZ: 14 O 245/01
Anmerkung
Wenn eine Verletzung des gegnerischen Fußballspielers beim Austragen eines Fußballspiels durch einen anderen Fußballspieler verursacht wird und wenn diese Verletzung durch ein spielgerechtes Verhalten ausgelöst wird, besteht keine Schadensersatzpflicht.
Anders sieht es aus, wenn die Verletzung des gegnerischen Fußballspielers dadurch ausgelöst wird, dass es sich bei der Handlung um einen groben Regelverstoß in Form eines rohen Spiels handelt.
Ein Regelverstoß ist beim Fußball insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Verhalten vorliegt, dass ein Spiel gegen den Mann statt gegen den Ball vorliegt.