Sportrecht-Themen: C

Clippings

Bei Vorlage entsprechender Presseausschnitte kann der Veranstalter eine Aussage über die Qualität der Medienarbeit bzw. der Medienpräsenz in den Printmedien machen. Bei dem Abschluss des Vertrages ist besonders Wert auf Art und Umfang der zu erfolgenden Dokumentation zu legen.

Die Dokumentation sollte folgende Positionen enthalten:

  • Original-Artikel/Clippings
  • Informationen zur Erscheinungsform, Publikationsname, Medienart, Verlag, Bundesland, Seiten-Platzierung, Auflagenhöhe etc.

Die gesammelten Original-Zeitungsberichte, in denen über das Sponsoringprojekt berichtet wurde, bezeichnet man als Clippings. Ausschnittdienste haben sich auf die Anlieferung von Presseausschnitten nach vorherdefinierten, individuellen Stichwörtern spezialisiert.

Ob der jeweilige Sportveranstalter seinen Sponsoren am Ende des Sponsoringprojektes eine Dokumentation der erreichten Medienresonanz aushändigen muss, muss detailliert vertraglich vereinbart werden.