Ausrüster- und Servicerechte sind Leistungen, die ein Sportverein einem Sponsor anbieten kann. Den Ausrüster- und Servicerechter stehen die entsprechenden Pflichte gegenüber.
Die Ausrüster- und Servicerechte bzw. -pflichten sind:
- Ausrüstung von Sportlern und Mannschaften z. B. mit Wettkampfkleidung, Transportmitteln, Nahrungsmitteln bzw. von Sportstätten mit Sportgeräten, Computern, Kopierern etc.
- Übernahme des Services für Geräte und Ausrüstung
Es müssen die gegenseitigen Verpflichtungen exakt definiert werden, zudem muss abgeklärt werden, ob die Vereinsspieler überhaupt diesbezüglich eingebunden werden können.