Dem Akquisitionsschreiben des Veranstalters muss detailliertes Informationsmaterial über die Sportveranstaltung: Zuschauerzahlen, andere Sponsoren, Medienberichterstattung, werbliche Nutzung und sonstige Nutzungsmöglichkeiten für den Sponsor enthalten sein. Es dürfen keine falschen Angaben gemacht werden.
Gerade das Aufführen von Werbemaßnahmen, ohne deren Bedeutung zu kennen, führt zu Schadensersatzansprüchen.
Nachfolgend stellen wir verschiedene Werbemaßnahmen dar.