Sportrecht-Themen: W

Werbemassnahmen

Dem Akquisitionsschreiben des Veranstalters muss detailliertes Informationsmaterial über die Sportveranstaltung: Zuschauerzahlen, andere Sponsoren, Medienberichterstattung, werbliche Nutzung und sonstige Nutzungsmöglichkeiten für den Sponsor enthalten sein. Es dürfen keine falschen Angaben gemacht werden.

Gerade das Aufführen von Werbemaßnahmen, ohne deren Bedeutung zu kennen, führt zu Schadensersatzansprüchen.

Nachfolgend stellen wir verschiedene Werbemaßnahmen dar.

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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (sonstiges)

Hierunter fallen alle wirtschaftlichen Betätigungen, die kein Zweckbetrieb sind, insbesondere:

  • Veranstaltungen mit fremden „bezahlten Sportlern“
  • Selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätte u. ä.
  • Verkauf von Speisen und Getränken bei Sportveranstaltungen
  • Gesellige Veranstaltungen
  • Werbemaßnahmen, an denn der Veranstalter mitwirkt
    (z. B.

    • Plakate, in Vereinszeitschriften,
    • auf den Sportgeräten,
    • in Programmen,
    • durch Lautsprecherdurchsagen).

Wirtschaftlicher Geschäftsbereich

Der wirtschaftliche Geschäftsbereich umfasst die Betätigungen, mit denen der Verein an seine Mitglieder und/oder an die breite Öffentlichkeit herantritt, um Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Diese Betätigungen sind dem Verein ausdrücklich erlaubt, können allerdings steuerpflichtig werden.
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Werbemassnahme Banden

Im Vertrag werden folgende Positionen definiert:

  • die von dem Sponsor belegbare Werbefläche
  • Qualität der belegbaren Banden
  • Sind die Banden im Blickfeld der Zuschauer vor Ort?
  • Befinden sich die Banden unmittelbar neben der Spielfeld-/Wettkampffläche in der „1.Reihe“ oder sind sie dahinter („2. Reihe“) platziert?
  • Sind die Banden im Schwenkbereich der Fernsehkameras? (Zusicherung ja/nein)
  • Wie häufig sind bestimmte Banden bei Fernsehübertragungen im Fernsehbild zu sehen? (Zusicherung ja/nein)
  • Format der Werbebanden
  • Preis pro belegbare Bande
  • alle weiteren Sponsoren, die Werbebanden belegt haben

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