Satzung und Steuerrecht

Steuerbegünstigte Vereine benötigen eine schriftlich abgefasste Fassung.

Satzungspflicht und Satzungsinhalt

Die Satzung ist die „Verfassung“ des Vereins. Sie regelt Vereinsnamen, den Zweck, die Tätigkeit, die Mitgliedschaft, die Art und Aufgaben der Organe und die Auflösung des Vereins.

In der Satzung muss klar und deutlich zum Ausdruck kommen, welchen Zweck der Verein anstrebt und wie dieser Zweck verwirklicht werden soll. Wird in der Satzung auf weitere Regelungen verwiesen, müssen diese der Satzung beigefügt sein.

Andernfalls kann der Verein nicht als steuerbegünstigt anerkannt werden.