Die Internationalisierung des Spitzensports ist ein Umstand, der bei der Erstellung der damit zusammenhängenden Verträge immer größere Bedeutung gewinnt.
Es müssen immer öfter Rechtsfragen zwischen Fernsehrechtverwertern, Verbänden, Sportlern, Spielvermittlern, Sponsoren und Sportveranstaltern geklärt werden, wobei diese oftmals aus unterschiedlichen Staaten kommen.
Oftmals wird der Begriff Internationales Sportrecht verwendet. Richtigerweise sollte es vielmehr heißen „Recht zur Beilegung internationaler Streitigkeiten zwischen den Beteiligten“. Ein derartiges Recht gibt es nicht. Es müssen die jeweiligen nationalen Gesetze zur Anwendung kommen.
Zusätzlich ist festzuhalten, dass es ein Sportgesetz nicht gibt. Sportrecht setzt sich aus vielen Teilbereichen einzelner Gesetze zusammen.
Die Prüfung bei den einzelnen Fällen hat daher nach folgendem Schema zu geschehen:
- Welche Staatsangehörigkeit hat der Mandant?
- Welcher Staat ist für die Entscheidung zuständig?
- Ist deutsches Rechtsystem auf die Streitigkeit anwendbar?
- Ist gegebenenfalls eine ausländische Rechtsordnung auf die Streitigkeit anwendbar?
- Kann ein in Deutschland erwirktes Urteil im Ausland anerkannt und vollstreckt werden?
- Besteht eine Schiedsvereinbarung?
- Handelt es sich um einen vertraglichen Anspruch?
- Handelt es sich um einen deliktischen Anspruch?
Die vertragliche Gestaltung hat die vorerwähnten Aspekte in Betracht zu ziehen.