Haftung gegenüber Zuschauern

Wenn Zuschauer Schäden oder Verletzungen aufgrund eines Besuchs einer sportlichen Veranstaltung erleiden, so können die Zuschauer die Vereine als Veranstalter haftbar machen. Die Zuschauer haben sowohl Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen als auch aufgrund deliktischen Bestimmungen.

Sportverbände können jedoch von Zuschauern nicht in Anspruch genommen werden, da die Verantwortung alleine beim veranstaltenden Verein liegt, es sei denn, die Veranstaltung wurde von dem jeweiligen Verband organisiert.

Es muss auch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob nicht durch die enge Verbandsbindung nicht doch eine Verbandsveranstaltung vorliegt.

Die Haftung des Vereins als Veranstalter gegenüber den Zuschauern bestehen aus Vertrag. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte haben der Zuschauer und der Verein einen gewischten Werk-Miet-Vertrag abgeschlossen. Der Veranstalter garantiert dem Zuschauer, dass dieser bei der Verletzung der Sportveranstaltung unverletzt bleibt.

Die Verkehrssicherungspflichten richten sich allerdings auch auf die Art und Weise der Veranstaltung.

Der Veranstalter einer Motorsportveranstaltung, unabhängig, ob bei einer Veranstaltung auf permanenten Rennstrecken oder Ralleykursen, haftet den Zuschauern dafür, dass bei Unfällen auf der Rennstrecke die Zuschauer nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei Eishockey-Veranstaltungen kann nunmehr als gesicherte Rechtsprechung angesehen werden, dass Verletzungen, die aufgrund von Pucks entstehen, der Veranstalter haftbar ist, wenn die entsprechenden Plexiglaswände an den Breit- und Längsseiten nicht vorhanden sind.

Der Veranstalter hat dafür einzustehen, dass durch das Sportereignis eine Schädigung nicht eintritt.

Inwieweit bei Veranstaltungen außerhalb von Stadien (Ralleykursen etc.) eine Verkehrssicherungspflicht für Zuschauerwege besteht, ist im Einzelfall jeweils zu prüfen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg erstellt im Vorfeld der Veranstaltung Gutachten für die jeweiligen möglichen Risikobereiche und erläutert Risikominimierungsstrategie.