Die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg, Ludwigstrasse 22, 86152 Augsburg, berät Vereine, wie Anstellungsverhältnisse mit Trainern und Spielern zu gestalten sind, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Im Rahmen einer Klage auf Vergütung und Abrechnung streiten die Parteien, Trainer und Verein, vorab über die Zulässigkeit des vom Kl. beschrittenen Rechtswegs (Arbeitsgericht).
Der bekl. Verein unterhält eine 1. Fußballmannschaft. Der Kl., der hauptberuflich einer anderweitigen Beschäftigung nachgeht, war als Spielertrainer bei dem beklagten Verein tätig.
Der Kl. zog sich bei einem Fußballspiel eine Verletzung der Kreuzbänder zu, weshalb er nachfolgend nicht mehr Fußball spielen konnte.
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