Der Ausrüstungsvertrag ist ein Vertrag, nach welchem sich der Sportler verpflichtet, anlässlich seiner sportlichen Betätigung für bestimmte Produkte zu werben. Die vertragliche Hauptpflicht des Vertragsspielers besteht in der Benutzung der vom Ausrüster produzierten Sportgeräte.
Dabei hat der Vertragsspieler dafür Sorge zu tragen, dass diese Geräte werbewirksam unter Hinweis auf den Hersteller eingesetzt werden.